- Reichsversicherungsordnung
- Erstes Buch: Gemeinsame Vorschriften
- Zweiter Abschnitt: Gegenstand der Versicherung
- IIIa.: Sonstige Hilfen
- Vierter Abschnitt: Verfassung
- VI.: Verhältnis zu Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern, Apotheken, Hebammen und Einrichtungen für Haushaltshilfe
§§ 368 bis 376d RVO
(weggefallen)